Mit Opioiden auf Reisen

Was dabei zu beachten ist

(sra) Urlaubsreisen benötigen je nach Reiseziel und -dauer eine mehr oder weniger gute Vorbereitung. Dies gilt insbesondere für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Wer auf spezielle Medikamente angewiesen ist, sollte unbedingt klären, ob und in welcher Darreichungsform diese Arzneimittel am Urlaubsort verfügbar sind. Da sowohl die Qualität als auch die Dosierung in anderen Nationen von den in Deutschland gewohnten Medikamenten abweichen kann, ist es eventuell erforderlich, eine ausreichende Menge für den Urlaub mitzunehmen. Um behördliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Reisewillige frühzeitig klären, ob für die benötigten Medikamente im jeweiligen Urlaubsland eine Einfuhrbeschränkung besteht.

Für Patienten, die innerhalb Deutschlands oder in einen Mitgliedsstaat des Schengener Abkommens1 reisen, gilt: Bei einem Urlaub bis zu 30 Tagen kann der Patient sämtliche Medikamente mitnehmen. Das betrifft auch starke Schmerzmittel wie Opioide, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Um die medizinische Notwendigkeit der Opioideinnahme zu dokumentieren, ist hierzu allerdings eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Darauf sind die Adresse des behandelnden Arztes, wichtige Daten des Patienten und alles Wissenswerte über das Arzneimittel wie Handelsbezeichnung, Wirkstoffangabe, Darreichungsform, Wirkstoffkonzentration und Reichdauer der Verschreibung aufgeführt. Das Formular ist bei der Bundesopiumstelle in Bonn erhältlich, wird vom Arzt ausgefüllt und muss vom örtlichen Gesundheitsamt beglaubigt werden. Das Formular kann aber auch online von der Internetseite www.forum-schmerz.de in der Rubrik Patienten-Service heruntergeladen werden.
Bei Reisen außerhalb des Geltungsbereiches des Schengener Abkommens sollte eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mitgenommen werden. Diese sollte Angaben über die Einzel- und die Tagesdosis der Medikamente sowie die Dauer der Reise enthalten. Außerdem ist es ratsam bei der zuständigen Botschaft in Deutschland die genauen Richtlinien des Urlaubslandes zu erfragen.

Trotz der bürokratischen Hürden sollten sich Schmerzpatienten einen Tapetenwechsel gönnen. Denn die Distanz zum Alltag, die Erholung und der Kontakt mit anderen wirken sich positiv auf ihre Psyche und das körperliche Wohlbefinden aus. Und das wiederum verringert die Schmerzen.

1Zu den Ländern des Schengener Abkommens gehören zur Zeit: Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Norwegen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.

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